Spur-/Fährtenlautnachweis

Der ÖJV-BW bietet Hundeführern die Möglichkeit, mit ihrem Hund einen Spur-/Fährtenlautnachweis zu erbringen. Das Angebot richtet sich vorrangig an Hundeführer, die sonst keine Möglichkeit haben, den Spur-/Fährtenlaut ihres Hundes nachzuweisen. 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit im gleichen Rahmen auch den Nachweis der Schussfestigkeit zu erbringen. Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Durchführung der Nachweise und weitere Einzelheiten, entnehmen Sie bitte den Bestimmungen (siehe unten).

Bestimmungen zur Bestätigung des Spur-Fährtenlauts
Bestimmungen Nachweis Spur-Faehrtenlaut.
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Bestimmungen zum Nachweis der Schussfestigkeit
Bestimmungen Nachweis Schussfestigkeit.p
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