Prüfungswesen

Prüfung: Brauchbarkeit zur Nachsuche im Schalenwildrevier und zur erschwerten Nachsuche

Prüfungen im Jagdhundewesen erfüllen eine zentrale Funktion: Sie geben unter weitgehend standardisierten Bedingungen im Beisein von unabhängigen Prüfern Auskunft über die Anlagen und den Ausbildungsstand eines Jagdhundes. Mit einer bestandenen Prüfung weist der Hundeführer eindeutig die gesetzlich vorgeschriebene Brauchbarkeit seines Hundes für das jeweils geprüfte Arbeitsfeld nach. Prüfungen dienen ferner den Versicherungen als Bemessungsgrundlage für Leistungen im Schadensfall. Den Jagdleitungen liefern Prüfungsnachweise wichtige Informationen über die Fähigkeiten der eingesetzten Hunde. Prüfungsnachweise können als Berechnungsgrundlage für Entschädigungsleistungen für das Halten eines Jagdhundes herangezogen werden. Die Prüfungen des Ökologischen Jagdvereins Baden-Württemberg e.V. (ÖJV BW) orientieren sich ausschließlich an den Anforderungen der jagdlichen Praxis. Rassezugehörigkeit und Herkunft des Hundes dienen dem ÖJV BW nicht als Zulassungsvoraussetzung. Details zu den Zulassungsbedingungen und Prüfungsanforderungen entnehmen Sie unserer aktuellen Prüfungsordnung im Download.

2023_10_18_Pruefungsordnung_OEJVBW.pdf
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Nachweis der Stöberleistung

Der ÖJV-BW bietet Hundeführern die Möglichkeit, mit ihrem Hund einen Nachweis der Stöberleistung zu erbringen. Dabei wird zwischen vom Stand geschnallten Hunden und Hunden in der Treibergruppe unterschieden. Das Angebot richtet sich vorrangig an Hundeführer, die keine Möglichkeit haben, einen solchen Stöbernachweis ihres Hundes anderweitig zu erlangen. Die Bestimmungen zum Nachweis entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Stoebernachweis_OEJV-BW_vom Stand.pdf
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Stoebernachweis_OEJV-BW_Durchgeher.pdf
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Nachweise des Spur-/Fährtenlautes und der Schussfestigkeit

Der ÖJV-BW bietet Hundeführern die Möglichkeit, mit ihrem Hund einen Spur-/ Fährtenlautnachweis zu erbringen. Das Angebot richtet sich vorrangig an Hundeführer, die sonst keine Möglichkeit haben, den Spur-/Fährtenlaut ihres Hundes nachzuweisen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit im gleichen Rahmen auch den Nachweis der Schussfestigkeit zu erbringen. Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Durchführung der Nachweise und weitere Einzelheiten, entnehmen Sie bitte den Bestimmungen (siehe unten).

Bestimmungen Nachweis Spur-Faehrtenlaut.
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Bestimmungen_Nachweis_Schussfestigkeit.p
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