Wissensarchiv

Ausschreibung der zum 1. April 2022 zur Neuverpachtung anstehenden staatseigenen Jagdbezirke
ForstBW verpachtet zum 1. April 2022 mehrere Jagdbezirke. Voraussetzungen und Infos zur Bewerbung im Download.

Aktuelle Hinweise des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Jagdausübung, Jagdausbildung und jagdlichem Schießen unter Berücksichtigung der aktuellen Coronaverordnung
Fassung vom 06.12.2021
Die Coronaverordnung wird zum Ende des Monats geändert werden. Wir können Ihnen aber bereits heute mitteilen, dass sich dadurch gegenüber der aktuellen Rechtslage (siehe Schreiben vom 06.12.21) keine Änderungen für die Durchführung von Bewegungsjagden zur Tierseuchenprävention ergeben. Es bleibt daher bei der im Schreiben vom 06.12.2021 dargelegten Rechtslage.
Aktuelle Informationen finden Sie stets im Wildtierportal: www.wildtierportal-bw.de

Der Ökologische Jagdverein Baden-Württemberg trauert um Walter Trefz
Als ÖJV-Gründungsmitglied, durchweg authentischer Naturschützer, Förster und Jäger, war Schwarzwald-Original Walter Trefz nicht nur vielen bekannt, sondern auch ans Herz gewachsen – nun kam er bei einem Autounfall ums Leben.

Hinweise des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) vom 18.12.2020 zur Durchführung von Bewegungsjagden sowie von sonstigen Jagden (z.B. Einzeljagden)
unter Berücksichtigung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 ( Corona-Verordnung – CoronaVO ) in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung

Neuerungen JWMG
am 24.06.20 wurden umfangreiche Änderungen im JWMG in der zweiten Lesung im Landtag beschlossen. Bereits am 29.06.20 wurden diese im Gesetzblatt verkündet und sind somit seit dem 30.06.20 in Kraft. Es gab viele Verbesserungen, einige neue Elemente und leider auch ein paar Verschlechterungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen im Download zusammengefasst und kommentiert.

Merkblatt des BKA vom 02.06.2020 insbesondere zu Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen
Das Bundeskriminalamt hat jetzt ein allgemeines Informationsmerkblatt herausgegeben (keine verbindliche Einstufung nach § 2 Abs. 5 Satz 4 WaffG), in dem es eine rechtliche Einschätzung über die Verwendung von Nachtsichttechnik auf der Jagd abgibt. Dabei ist zu beachten, dass es sich hier um die juristische Einschätzung des BKA handelt, und dass z.B. der Freistaat Bayern bisher eine andere Auffassung vertreten hat. Endgültig rechtssicher werden Gesetze nur von den Gerichten ausgelegt.
Das gesamte Merkblatt zum Download gibt es hier auf der Seite des BKA.

Stellungnahme des MLR zur Verwendung von Nachtzieltechnik
Aufgrund der letzten Änderung des Waffengesetzes ist die Verwendung von Dual-Use Nachtsichtgeräten für Jäger möglich geworden (s.u., Bericht „Änderung des Waffengesetzes“).
Das MLR hat nun Stellung zur Rechtslage in Baden-Württemberg bezogen. Danach ist die Verwendung von sogenannten Dual-Use Geräten ab jetzt und ausschließlich auf Schwarzwild zulässig (siehe Schreiben Nachtzieltechnik). Bezüglich der in vielen Restlichtverstärkergeräten verbauten (und völlig unbrauchbaren) LED-Lämpchen besteht weiterhin eine gewisse Unsicherheit.
Das MLR verweist auch auf die Liste der Freistellungsbescheide des BKA:
(https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/Feststellungsbescheide/Schusswaffenzubehoer/schusswaffenzubehoer_node.html). Ob diese Geräte allerdings alle zulässig sind, ist unklar. Weiterhin verboten ist es in jedem Fall, künstliche Lichtquellen an der Waffe anzubringen. In Baden-Württemberg ist bei der Schwarzwildbejagung allerdings ihre Verwendung getrennt von der Waffe zulässig.

Erlass Verlängerung Jagdscheine
In den letzten Wochen kam es immer wieder zu Problemen bei der Verlängerung der Jagdscheine bei einzelnen Jagdbehörden. Hintergrund ist das neue Waffenrecht, demzufolge die persönliche Zuverlässigkeit auch durch eine Abfrage beim Verfassungsschutz geprüft werden muss. Die dazu notwendigen IT- Verfahren zum Informationsaustausch zwischen den Behörden existieren
noch nicht. Einzelne Jagdbehörden haben vor diesem Hintergrund vorerst keine Jagdscheine verlängert. Die Oberste Jagdbehörde hat nun die Situation geklärt und entschärft. In einem Erlass (siehe Anhang) an die Unteren Jagdbehörden wurde die Vorgehensweise für die Verlängerung der Jagdscheine festgelegt: bestehende Jagdscheine werden bei Vorliegen der bisherigen
Voraussetzungen verlängert, sofern keine begründeten Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Die Verlängerung erfolgt unter dem Vorbehalt des späteren Ergebnisses der Abfrage beim Verfassungsschutz. Neuanträge auf Erteilung eines Jagdscheines werden nur bei Vorliegen der Abfrage beim Verfassungsschutz erteilt. Mit dieser Regelung konnte eine praxisnahe Lösung gefunden werden. Es wird dadurch vermieden, das tausende Jagdscheininhaber kurz vor der neuen Jagdsaison ohne verlängerten Jagdschein dastehen. Der ÖJV-BW begrüßt diese Regelung deshalb ausdrücklich.

Änderung des neuen Waffengesetzes gilt seit dem 20.02.2020
Die wichtigsten Aspekte für Jäger gibt es hier:

Jagdschule auf dem Land – Angebot und Projektbericht: ÖJV-BW bildet Schießlehrer aus
ÖJV-BW hat im Rahmen eines Pilotprojekts in zwei Kursen 23 Schießübungsleiter ausgebildet. Die
Ausbildung dauerte einschließlich eines übungsweisen Probandentrainings mehrere Jahre. Als Ergebnis liegt jetzt auch ein Ausbildungsplan (Curriculum) vor.

"Call a Coach" - Schießausbildung und -Trainingsangebote des ÖJV-BW
Für Mitglieder und Nichtmitglieder.

Schwarzwildjagd - Positionierung des ÖJV-BW angesichts der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest zu Beginn der Drückjagdsaison
Die seit der Nachkriegszeit herangehegten Schwarzwildbestände haben sich verselbstständig. Neben den wirtschaftlichen Schäden in der Feldflur droht nun mit der ASP eine Katastrophe, deren Ausmaß sich anhand der Entwicklung in Osteuropa bereits erahnen lässt. Dringend notwendig ist daher ein schnelles Gegensteuern.
Regiejagd – Nutzung des Jagdrechts durch angestellte oder beauftragte Jäger – Eine moderne Lösung!
Vor und Nachteile der Regiejagd. Eine moderne Lösung. Mehr und mehr Beispiele in Baden-Württemberg. Eine interessante Alternative zur Verpachtung.
Es ist wenig bekannt, dass Kommunale Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften ihr Jagdrecht auch selbst ausüben können. Damit behalten sie den vollen Einfluss auf das Management von Schwarzwild und die Lösung vieler Konflikte. Über Betriebe, Hintergründe und Möglichkeiten berichtet diese lesenswerte Darstellung des ÖJV-BW: