Hunde-Unfallversicherung

Mitglieder-Jagdhunde-Unfallversicherung der Gothaer

Seit dem 1. November 2020 sind die jagdlich eingesetzten Hunde unserer Mitglieder auf Treib- und Gesellschaftsjagden über die Gothaer Jagdhunde-Unfallversicherung abgesichert.

 

Hier nun die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Wer ist versichert?

Alle gesunden jagdlich eingesetzten Hunde aller Mitglieder des ÖJV BW (nur natürliche Personen mit Wohnsitz in BW) unabhängig von Rasse, alter oder jagdlichen Eignungsprüfungen. Der Versicherungsschutz gilt auf Jagden deutschlandweit.

Welche Situationen sind versichert?

Versichert sind Unfälle durch den Einsatz als Stöberhund oder Nachsuchenhund auf Treib- und Gesellschaftsjagden ab 5 Personen (inkl. An- und Abreise, max. vier Tage). Kommerzielle Hundemeuten sind nicht versichert.

 

Leistungsumfang?

Im Todesfall (Tod oder Nottötung):                       1.000 € (geprüfter Hund)

                                                                             750 € (ungeprüfter Hund)

Tierarztkosten:                                                         

bis 2.000 € mit einer Selbstbeteiligung von 150 €

 

Diebstahl oder Raub: Siehe Todesfall.

 

Es gilt das Subsidiaritätsprinzip.

 

Wie läuft die Schadensanzeige ab?

Im Schadensfall ist einfach das Formular „Schadensanzeige zur Gothaer Hunde-Unfallversicherung“ auszufüllen und per Mail/Fax/Post direkt an die Gothaer zu schicken. Dieses finden Sie im Anhang unter diesem Beitrag zum Download. Telefonische Nachfragen werden von der Gothaer unter 05511/701 54267 beantwortet.

Alle wichtigen Details zum Leistungsumfang und den Bedingungen können hier nachgelesen werden. 

Das Formular zur Schadensanzeige bei der Gothaer gibt es hier zum Download: 

Schadenanzeige Jagdhunde Gothaer.pdf
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Kurzinformation_Jagdhundeunfall.pdf
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