Prüfungsordnung: Brauchbarkeit zur Nachsuche im Schalenwildrevier und zur erschwerten Nachsuche

Prüfungen im Jagdhundewesen erfüllen eine zentrale Funktion: Sie geben unter weitgehend standardisierten Bedingungen im Beisein von unabhängigen Prüfern Auskunft über die Anlagen und den Ausbildungsstand eines Jagdhundes. Mit einer bestandenen Prüfung weist der Hundeführer eindeutig die gesetzlich vorgeschriebene Brauchbarkeit seines Hundes für das jeweils geprüfte Arbeitsfeld nach. Prüfungen dienen ferner den Versicherungen als Bemessungsgrundlage für Leistungen im Schadensfall. Den Jagdleitungen liefern Prüfungsnachweise wichtige Informationen über die Fähigkeiten der eingesetzten Hunde. Prüfungsnachweise können als Berechnungsgrundlage für Entschädigungsleistungen für das Halten eines Jagdhundes herangezogen werden.

 

Die Prüfungen des Ökologischen Jagdvereins Baden-Württemberg e.V. (ÖJV BW) orientieren sich ausschließlich an den Anforderungen der jagdlichen Praxis. Rassezugehörigkeit und Herkunft des Hundes dienen dem ÖJV BW nicht als Zulassungsvoraussetzung.

Details zu den Zulassungsbedingungen und Prüfungsanforderungen entnehmen Sie unserer aktuellen Prüfungsordnung im Download.

2022_10_04 Pruefungsordnung_OEJV_BW.pdf
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